Ich bin Elternbeirat im laufenden Schuljahr
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Handreichung zur Lernmittelfreiheit
Im März 2020 wurde vom Kultusministerium Baden-Württemberg eine Handreichung zur Lernmittelfreiheit veröffentlicht. Sie enthält Erläuterungen zum bestehenden Gesetzt der Lernmittelfreiheit.
Insbesondere wird hier auch klargestellt, dass alle Workbooks, Lektüren und Lerntagebücher unter diese Lernmittelfreiheit fallen und somit nicht von den Eltern bezahlt werden müssen.
Weiterhin gibt es ein Dokument mit „Häufig gestellten Fragen“, das ergänzend zur Erläuterung dient.
