Werbung für die Wahl des:

Sehr geehrte Vorsitzende,
sehr geehrte stellvertretende Vorsitzende,
hiermit informiere ich Sie über die aktuelle Wahl zum Landeselternbeirat (LEB) 2026.
Die Wahl zum Landeselternbeirat stellt ein zentrales Element der Elternmitwirkung auf Landesebene dar. Ich bitte Sie daher, sich an dieser Wahl zu beteiligen.
Weitere sowie fortlaufend aktualisierte Informationen zur Wahl, zum Wahlverfahren und zu den geltenden Fristen finden Sie auf der offiziellen Website des Landeselternbeirats Baden-Württemberg unter:
https://leb-bw.de/wahl
Wahlunterlagen
Ab 2. Februar gehen die Briefe mit den Wahlunterlagen bei allen Schulen ein. Die Schulleitungen bzw. Schulsekretariate sind gebeten, die verschlossenen Wahlbriefe umgehend an die Elternbeiratsvorsitzenden weiterzuleiten (spätestens bis 9. Februar).
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind die Vorsitzenden der Elternbeiräte aller öffentlichen allgemeinbildenden Schulen (Grundschule, Werkrealschule, Realschule, Gemeinschaftsschule, Gymnasium sowie SBBZ) sowie der öffentlichen berufsbildenden Schulen (Berufsschule, Berufsfachschule, Berufskolleg und berufliches Gymnasium; ausgenommen ist das einjährige Berufskolleg zur Erlangung der Fachhochschulreife).
Elternbeiratsvorsitzende staatlich anerkannter Ersatzschulen sind im jeweils zuständigen Wahlausschuss wahlberechtigt, sofern sie gemäß den Bestimmungen der Elternbeiratsverordnung gewählt wurden.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Elternbeiratsverordnung, der Wahlordnung sowie den FAQ auf der oben genannten Website.